27.400,- Euro staatliche Fördermittel für Online-Händler

In Deutschland gibt es mehr als 150 Förderprogramme für angehende Unternehmer. Darunter befinden sich auch Fördermittel in Höhe von 27.400,- Euro, die für den Start in den Online-Handel zur Verfügung gestellt werden. Dieses Startgeld muss weder zurückgezahlt, noch versteuert werden. Und dennoch wird es von vielen Online-Händlern aus Unkenntnis nicht beantragt. Auktionsideen klärt in seiner aktuellen Ausgabe detailliert über die staatlichen Fördermittel für Internet-Unternehmer auf und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die entsprechende Mittel erfolgreich beantragen.

 

Fördermittel zur Exitenzgründung - 27.400,- Euro die nicht zurückgezahlt werden müssen

Die Gründung eines Unternehmens stellt Gründer und neue Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen. Je nach Branche, Geschäftskonzept und individueller Infrastruktur können die Gründungskosten sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reichen von den sogenannten Mikro-Finanzierungen in Höhe weniger tausend Euro über einen mittleren Finanzierungsbedarf bis hin zu hohen Summen.

Insgesamt sind rund 70 Prozent der Gründer in Deutschland auf externe Finanzmittel angewiesen. Dabei liegt der konkrete Mittelbedarf bei 75 Prozent dieser Gründergruppe im Bereich von maximal 25.000 Euro. Staatliche Förderprogramme erleichtern den Einstieg in die Selbständigkeit und werden doch aus Unkenntnis oder Zurückhaltung von vielen berechtigten Gründern nicht beantragt. Lediglich 18 Prozent der deutschen Neugründungen im Jahre 2009 griff auf die staatlichen Finanzierungsprogramme zurück. Dabei besteht ein sehr deutlicher Zusammenhang zwischen der Ausstattung eines jungen Unternehmens mit finanziellen Mitteln und seinen Chancen, am Markt zu überleben. Rund 25 Prozent der Neugründungen in Deutschland übersteht die ersten drei Jahre am Markt nicht. Die Praxis zeigt: Je höher der Mitteleinsatz im Rahmen der Gründung, desto höher sind die Überlebenschancen eines neuen Unternehmens.

Auktionsideen beschäftigt sich daher im Titelthema der aktuellen Ausgabe ausführlich mit den Möglichkeiten von Existenzgründern, an staatliche Mittel aus den bestehenden Förderprogrammen zu gelangen. Innerhalb dieser Ausarbeitungen lag die Konzentration vor allem auf Zuschüsse, die bundesweit zur Verfügung stehen.

In dieser Ausgabe lernen Sie die wichtigsten Förderprogramme, deren jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für die Beantragung kennen. Wir zeigen Ihnen dabei Schritt für Schritt, was Sie unternehmen müssen, um staatliche Fördermittel und Zuschüsse von bis zu 27.400,- Euro für den Start Ihres eigenen Unternehmens zu erhalten.

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Top-Themen der Ausgabe 11/2010

Seite 04: Startgeld für Online-Händler - 27.400,- Euro vom Staat

Seite 04: Startgeld für Online-Händler - 27.400,- Euro vom Staat

In Deutschland gibt es mehr als 150 Förderprogramme für angehende Unternehmer. Darunter befinden sich auch Fördermittel in Höhe von 27.400,- Euro, die für den Start in den Online-Handel zur Verfügung gestellt werden. Dieses Startgeld muss weder zurückgezahlt, noch versteuert werden. Und dennoch wird es von vielen Online-Händlern aus Unkenntnis nicht beantragt. INTERNETHANDEL zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die entsprechende Mittel beantragen.

Seite 27: Handel mit Produkten in der eBay-Kategorie „Audio & Hi-Fi“

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Seite 45: eBay’s Top-Verkäufer im INTERNETHANDEL-Interview

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Seite 47: Ausschluss der Gewährleistung auf eBay

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Im Rahmen von Internetauktionen findet man in den Artikelbeschreibungen häufig die Formulierung, dass die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen sei. Hierzu gab es nun ein neues Urteil vom I. Zivilrat des Bundesgerichtshofs. Wie sich dies im Detail für Online-Händler auswirkt und welche Formulierungen wettbewerbswidrig sind, zeigt der auf Internetrecht spezialisierte Fachanwalt Florian Decker.

Seite 50: Verwaltung der Kunden-Kommunikation in einer Software

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