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News vom 14.12.2009

Bundesgerichtshof verschärft Rückgaberecht bei eBay

Gewerbliche Verkäufer bei eBay kennen dieses Problem: Der Kunde bestellt ein Produkt, benutzt es einige Wochen und schickt es innerhalb eines Monats nach Kauf wegen Nichtgefallen zurück. Obwohl der Artikel deutliche Gebrauchsspuren aufweist, muss der Händler die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Die bisherige Möglichkeit, dem Kunden einen Wertersatz von der Kaufpreiserstattung abzuziehen, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) für eBay Händler nun nicht mehr ohne Weiteres möglich. Grund dafür ist, dass der Besteller vor dem Kauf der Ware in Textform darauf aufmerksam gemacht werden muss, dass dieser Abzug vom Kaufpreis bei der Erstattung auf ihn zukommen kann. Da eBay aber vor Abschluss einer Bestellung den Namen des Kunden noch gar nicht kennt, erfolgt die Information über das drohende Kostenrisiko erst nach Vertragsabschluss. Während der BGH hierin eine Verletzung der Verbraucherrechte sieht, teilt eBay mit, dass eine Änderung der Kaufabwicklung aus technischen Gründen nicht möglich ist. Wer sich als Online-Händler nun künftig einer Flut von gebrauchten Kaffeemaschinen, mehrmals getragener Kleidung oder ramponierter Elektroartikel ausgesetzt sieht, der kann sich auf den 11.06.2010 freuen. Zu diesem Datum tritt nämlich ein Gesetz in Kraft, das die nachträgliche Kundeninformation nach Abschluss der Bestellung rechtlich gleichsetzt mit einer Belehrung vor Abschluss des Kaufvertrags. Das neue Gesetz wird insofern die aktuell gültige Rechtslage wieder herstellen und damit die Position von Online-Händlern stärken und sie vor missbräuchlichen „Probebestellungen“ schützen. Unklar ist bisher jedoch noch, wie die europäische Justiz mit dem Problem umgehen wird. Bislang widersprechen die Europa-Gerichte noch der deutschen Rechtsauffassung und sehen gar keinen Wertersatz vor, wenn das retournierte Produkt Gebrauchsspuren aufweist.

(Quelle: Auktionsideen)

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